Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Februar 1995 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe gegen Ende April 1993 auf einem Teilstück der Gp. Nr. 2594/2 1. in hiebsunreifen Hochwaldbeständen eine über das pflegliche Ausmaß hinausgehende Einzelstammentnahme vorgenommen und 2. im Rahmen der freien Fällung Stämme geschlägert, die nicht von der Behörde ausgezeigt wurden. Die Beschwerdeführerin habe dadurch Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Index: L68508 Forst Wald Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z28;ForstG 1975 §80 Abs1;ForstG Vlbg 1979 §1 Abs1 litb;ForstG Vlbg 1979 §1 Abs3;ForstG Vlbg 1979 §42 Abs1;ForstG Vlbg 1979 §42 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996100010.X01 Im RIS... mehr lesen...