Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 lita;ForstG 1975 §33 Abs2 litc;ForstG 1975 §34 Abs5;ForstG 1975 §34 Abs6;
Rechtssatz: Unzutreffend ist die in der Beschwerde vertretene Auffassung, die Wiederaufforstungsflächen müssten ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden, andernfalls - mangels Erkennbarkeit (infolge hoher Schneelage), dass es sich um derartige Flächen handle, eine Bestrafung nicht erfo... mehr lesen...