Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. März 1987, Zl. 85/07/0343 und vom 19. Oktober 1992, Zl. 91/10/0010, verwiesen. Mit dem letztgenannten Erkenntnis wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 19. Februar 1990, mit dem Teilflächen der Gpn. 701/1, 701/4, 701/5, 701/6, 701/7, 701/8, 701/9, 701/10, 701/11, 701/12 und 701/13 der KG R. im Gesamtausmaß von rund 74,2 ha in Bann gelegt und Aufträge zur weiteren W... mehr lesen...
Index: L66307 Alm Weide Tirol40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AlmschutzG Tir 1987 §4 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;AVG §58 Abs2;ForstG 1975 §27 Abs1;ForstG 1975 §28 Abs1;ForstG 1975 §30 Abs5;
Rechtssatz: Wenn sich die Behörde in einem Verfahren betreffend Bannlegung nach dem Forstgesetz 1975 der Auffassung der Amtssachverständigen und nicht dem von der Beschwerdeführerin beigebrachten Privatgut... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Agrargemeinschaft (mP) beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft Landeck (BH) die Bannlegung von in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken. Als Bannzweck wurde der Schutz der darunterliegenden Bahnstrecken der beschwerdeführenden Partei und der Bundesstraße, als Begünstigte die "unterliegende ÖBB und Bundesstraße" angegeben. Die BH führte am 16. Juli 1991 eine mündliche Verhandlung durch. Dabei sprach sich der Vertreter der beschwerdeführenden Partei gegen die Ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;ForstG 1975 §27;ForstG 1975 §28;ForstG 1975 §29;ForstG 1975 §30 Abs5;ForstG 1975 §30;ForstG 1975 §31 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs6;
Rechtssatz: Aus der Festlegung als Begünstigter in einem Bannlegungsbescheid nach § 30 Abs 5 ForstG 1975 resultiert die Berechtigung des Begünstigten zur Bekämpfung dieses Bescheides, da die Festlegun... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ForstG 1975 §30 Abs5;WRG 1959 §34 Abs1;
Rechtssatz: Der VfGH hat in seinem E 14.6.1980, B 473/77, VfSlg 8832, zum Ausdruck gebracht, dass Schutzmassnahmen nach § 34 Abs 1 WRG erst dann getroffen werden dürfen, wenn die wasserrechtliche Bewilligung für die dort in Rede stehende Wasserversorgungsanlage erteilt worden ist. European Case Law... mehr lesen...