Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 2. Februar 1996 bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (BH) die Erteilung der Rodungsbewilligung für eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 916 der KG Röthis. Zur Begründung: führte er an, er wolle diese Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung zuführen, um die Rentabilität zu erhöhen. Bei der von der BH am 27. März 1996 abgehaltenen mündlichen Verhandlung erklärte der Beschwerdeführer, er habe um die Erteilung der Rodungsbewilligung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §40 Abs1;AVG §67d;ForstG 1975 §19 Abs8;
Rechtssatz: Dem Gebot des § 19 Abs 8 ForstG 1975 auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Entscheidung über den Rodungsantrag wurde dadurch Rechnung getragen, dass die Forstbehörde erster Instanz eine mündliche Verhandlung durchgeführt hat. Weder dem ForstG 1975 noch dem AVG ist die Anordnung zu entnehm... mehr lesen...
1.1. Das Grundstück 1/4, EZ 459, KG W, ist mit der Dienstbarkeit eines Fahrweges zugunsten eines Grundstückes der Beschwerdeführerin belastet. Mit Bescheid vom 10. September 1990 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck der mitbeteiligten Partei die Bewilligung, Teilflächen der Waldgrundstücke Nr. 1/4, 1/5, 1/10, 83/1 und 83/2, je KG W, im Gesamtausmaß von 1.980 m2 (Teilfläche auf dem Grundstück 1/4 im Ausmaß von ca. 1.380 m2) vorübergehend zu roden, um für das Siedlungsgeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §66 Abs1;AVG §66 Abs2;AVG §66 Abs3;ForstG 1975 §19 Abs8;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: § 19 Abs 8 ForstG 1975 fordert nicht, daß die Behörde dritter Instanz eine vom ForstG 1975 "zwingend vorgesehene Verhandlung" durchzuführen hätte. Wie die Berufungsbehörden vorzugehen haben, wenn sich im Berufungsverfahren die Notwendigk... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs2;ForstG 1975 §19 Abs5 litb idF 1987/576;ForstG 1975 §19 Abs8 idF 1987/576;
Rechtssatz: § 19 Abs 8 ForstG idF BGBl 1987/576 trifft hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem ein Rodungsantrag zu stellen ist (gestellt werden darf) keine Aussage. Dem Eigentümer der Rodungsfläche ist durch das ForstG 1975 kein subjektives Recht darauf eingeräumt, dass der Rodungswerber sein... mehr lesen...