Aus dem angefochtenen Bescheid und der Beschwerde ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer ist Mitglied der Forstlichen Bringungsgenossenschaft F. (im Folgenden: Bringungsgenossenschaft), deren Anerkennung und Genehmigung der Satzung mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 2. August 1973 erfolgt ist. Am 28. September 2003 wurde im Zuge einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung von der Bringungsgenossenschaft eine Satzungsänderung in der Form einer Abänderung des Vort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;ForstG 1975 §184 Abs4 Z9;ForstG 1975 §70 Abs4;ForstG 1975 §70 Abs5;ForstRBG 1962 §11 Abs3;
Rechtssatz: Die im Jahr 1973 noch auf der Grundlage des Forstrechts-Bereinigungsgesetzes mit Bescheid genehmigte Satzung, die nunmehr als Satzung im Sinne des Forstgesetzes 1975 gilt, ist selbst kein Bescheid (vgl. zur Satzung einer Agrargemeinschaf... mehr lesen...