Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx wurde Herr W B zweier Übertretungen des Forstgesetzes 1975 schuldig erkannt, mit gegenständlicher Berufungsentscheidung wird lediglich über die Berufung hinsichtlich Punkt 2 des angefochtenen Straferkenntnisses abgesprochen. Hinsichtlich des Deliktes 1 ist aufgrund der verhängten Strafhöhe (verhängt wurde diesbezüglich eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe) eine Kammer des Unabhängigen Verwaltungssenates im L... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Zuge der ordnungsgemäßen Durchführung (berg)behördlich angeordneter Sicherheitsmaßnahmen gegen einen anderen Bescheid verstoßen (hier: Rodung vor Erfüllung einer Bedingung), dann liegt ein Schuldausschließungsgrund vor. mehr lesen...