Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Auf Grund seines Fällungsantrages vom 22. September 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Judenburg dem Mitbeteiligten mit Bescheid vom 8. Oktober 1980 gemäß § 88 Abs. 1 und 4 des Forstgesetzes 1975 (FG), BGBl. Nr. 440, die Bewilligung für zwei Kahlschläge auf dem Grundstück n1, KG P, im Ausmaß von ca. 0,35 und von ca. 0,40 ha. Die Beschwerdeführer waren diesem Verfahr... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172;ForstG 1975 §85 Abs1 lita;ForstG 1975 §88 Abs1;ForstG 1975 §91 Abs1;
Rechtssatz: Weder aus den Bestimmungen des § 172 ForstG über die Forstaufsicht noch aus der Bewilligungsfiktion des § 91 Abs 1 zweiter Satz ForstG noch aus der in § 173 Abs 2 ForstG verankerten Pflicht der Forstbehörden, auf Antrag des Waldeigentümers Gutachten zu erstellen, lässt sich ableiten, dass... mehr lesen...