Rechtssatz: Kommt durch Sachverständigenbeweis vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten hervor, dass aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse das Aufbringen eines stabilen Waldmischbestandes in einem vertretbaren Zeitraum ausschließlich durch Einzäunung erreicht werden kann, so ist eine solche Waldschutzmaßnahme anzuordnen. Diese ist auch verhältnismäßig, da die vorgeschriebenen Maßnahmen in ihren Auswirkungen auf den Jagdbetrieb und in der kostenmäßigen Belastung des Jagdau... mehr lesen...
Rechtssatz: § 182 Abs. 2 StGG sieht bei Verstößen gegen behördliche Aufträge oder generelle Rechtsvorschriften Freiheitsstrafen und Geldstrafen vor, wenn durch die Tathandlung der ?Pflanzenbestand in einem größeren Gebiet" konkret gefährdet ist. Im Ergebnis können sich der Jagdausübungsberechtigte, der Sachbearbeiter und/oder der Behördenleiter der Jagdbehörde sowie der Landesforstdirektor wegen Gefährdung des Pflanzenbestandes strafbar machen, wenn sie den Wildschäden im Wald nicht energi... mehr lesen...