Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist Eigentümer der Grundparzelle ... (Wald), EZ ..., KG Schönbichl, im Ausmaß von 8059 Quadratmeter. Am 7. Feber 1985 beantragte der Bf. bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, die Teilung dieses Grundstückes nach dem Nö. ForstausführungsG, LGBl. 6851-0, in fünf neue Grundstücke zu bewilligen. Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten lehnte mit Bescheid vom 1. April 1985 diesen Antrag ab. Dagegen erhob der Bf. Berufung. Die Nö. Landesregier... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art10 Abs2B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art102 Abs1StGG Art5ForstG 1975 §15 Abs2Nö ForstausführungsG §2, §2 lita
Rechtssatz: ForstG; keine Bedenken gegen die mit §15 Abs2 dem Landesgesetzgeber erteilte - weitmaschige - Ermächtigung Nö. ForstausführungsG; Ablehnung eines Antrages auf Teilung eines Waldgrundstückes nach §2 durch die Nö. Landesregierung;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Das Landesgericht Klagenfurt stellt gemäß Art89 Abs2 und Art140 Abs1 B-VG den Antrag, den §3 Abs2 des Ktn. Landes-Forstgesetzes 1979, LGBl. 77/1979, (im folgenden KLFG) als verfassungswidrig aufzuheben. Beim antragstellenden Gericht ist zu Z 3 R 134/80 ein Rekurs gegen einen Beschluß des Bezirksgerichtes Spittal/Drau anhängig. Mit diesem Beschluß wurde ein im Anschluß an eine Verlassenschaftssache ua. gestellter Antrag auf Bewilligung, daß das Grundstüc... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6845 Forst, Wald
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z6B-VG Art10 Abs2B-VG Art15 Abs9ForstG 1975 §15, §15 Abs2Krnt Landes-ForstG 1979 §3 Abs2 Beachte vgl. Kundmachung LGBl. 86/1981 am 2. November 1981
Rechtssatz: Ktn. Landes-Forstgesetz 1979; keine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers zur Erlassung des §3 Abs2 Entscheidungstexte G 35... mehr lesen...