Norm: ForstG 1975 §14
Rechtssatz: § 14 ForstG regelt den öffentlich - rechtlichen subjektiven Rechtsanspruch des gefährdeten Waldeigentümers auf sogenannte Deckungsschutz. Über diese rein öffentlich - rechtliche Einwendung ist aber ausschließlich im zuständigen Verwaltungsverfahren zu erkennen. Entscheidungstexte 3 Ob 553/84 Entscheidungstext OGH 14.11.1984 3 Ob 553/84 Verö... mehr lesen...
Norm: ForstG 1975 §14
Rechtssatz: Der zum Deckungsschutz verpflichtete Waldeigentümer hat für einen durch Verletzung der Unterlassungspflicht nach § 14 Abs 2 ForstG verursachten Sturmschaden am forstlichen Bewuchs nach bürgerlichem Recht Schadenersatz zu leisten, wenn er ohne erforderliches Genehmigungsverfahren oder in nicht bescheidkonformer Weise geschlägert hat. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...