RS OGH 1984/11/14 3Ob553/84, 1Ob93/00h

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Veröffentlicht am 14.11.1984
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Norm

ForstG 1975 §14

Rechtssatz

§ 14 ForstG regelt den öffentlich - rechtlichen subjektiven Rechtsanspruch des gefährdeten Waldeigentümers auf sogenannte Deckungsschutz. Über diese rein öffentlich - rechtliche Einwendung ist aber ausschließlich im zuständigen Verwaltungsverfahren zu erkennen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 553/84
    Entscheidungstext OGH 14.11.1984 3 Ob 553/84
    Veröff: SZ 57/179 = JBl 1985,669
  • 1 Ob 93/00h
    Entscheidungstext OGH 19.12.2000 1 Ob 93/00h
    Auch; Beisatz: Dieser "Deckungsschutz" gemäß § 14 Abs 3 ForstG besteht nur gegenüber dem Eigentümer des angrenzenden Waldes und stellt, wie aus Abs 5 hervorgeht, nur auf den Waldbestand als solchen ab. (T1); Beisatz: In diesem Sinne judiziert auch der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass im Rodungsbewilligungsverfahren ausschließlich das öffentliche Interesse, das für den dem Antrag zugrunde gelegten konkreten Rodungszweck spricht, mit dem dagegen stehenden Interesse an der Walderhaltung auf den davon (unmittelbar und mittelbar) berührten Grundstücken abzuwägen sei. Auch die im Fremdenverkehr begründeten Interessen an einem Rodungsvorhaben sind in diesem Sinne abzuwägen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0058831

Dokumentnummer

JJR_19841114_OGH0002_0030OB00553_8400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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