Der Beschwerdeführer wurde mit 1. Juli 1969 als Förster in ein Vertragsdienstverhältnis zum Land Salzburg aufgenommen. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1981 wurde er unter Ernennung zum Forstamtsrat der Dienstklasse VI des Dienstzweiges "Gehobener Forstaufsichtsdienst" (Verwendungsgruppe B) in den Personalstand der Salzburger Landesbeamten übernommen. Seine Dienststelle ist das Amt der Salzburger Landesregierung. Mit Schreiben vom 22. Mai 1985 beantragte der Beschwerdeführer die Bemessu... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz80/02 Forstrecht
Norm: BDG 1979 Anl1 VGrA;BDG 1979 Anl1 VGrB;ForstG 1975 §104 Abs2 lita;ForstG 1975 §105;ForstG 1975 §113 Abs1;ForstG 1975 §93 Abs4;GehG 1956 §30a Abs1 Z1;LBG Slbg 1980 §2 Abs1;
Rechtssatz: Ein Förster, der leitendes Forstorgan eines Pflichtbetriebes mit einer 1800 ha unterschreitenden Waldfläche ist, hat die... mehr lesen...