Entscheidungen zu § 22 Abs. 8 FMABG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 31-49 von 49

TE Bvwg Beschluss 2018/12/11 W210 2194720-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es in nachst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.12.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/12/11 W210 2205163-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Das gegenständlich angefochtene Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (im Folgenden: belangte Behörde) vom 13.03.2018 wendet sich gegen die XXXX (im Folgenden: beschwerdeführende Partei). Der
Spruch: dieses Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Die XXXX (nachfolgend: " XXXX "), ein konzessioniertes Kreditunternehmen mit Geschäftsanschrift XXXX , hat als juristische Person folgende Gesetzesverstöße zu verantworten: I. Die XXXX hat es in nachst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.12.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/10/24 W107 2196670-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA" oder "belangte Behörde") vom 24.04.2018, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie waren von 28.12.2007 bis 25.10.2015 Vorstand der XXXX , in der Folge XXXX oder Kreditinstitut), ein konzessioniertes Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengeset... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 24.10.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169507-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.08.2008 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169510-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.02.2015 Vorstandsmitglied der XXXX, in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, a... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169514-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 01.01.2014 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169521-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie seit 01.01.2013 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 52/1991 idgF, als n... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169527-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "Sie sind seit 04.03.2015 Vorstandsmitglied der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX in XXXX Wien. I. Sie haben daher in dieser Funktion gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG), BGBI 5... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169523-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: "I. Sie sind seit 13.02.2017 als verantwortlicher Beauftragter der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX, ua für die Einhaltung der Pflichten des § 17 VZKG durch die XXXX verantwortlich. In I... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/25 W210 2169525-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen das gegen den Beschwerdeführer im gegenständlichen Verfahren gerichtete Straferkenntnis vom 01.06.2017, dessen
Spruch: wie folgt lautete: I. Sie waren im Zeitraum vom 21.12.2016 bis 12.02.2017 als verantwortlicher Beauftragter der XXXX , in Folge XXXX, einem Zahlungsdienstleister gemäß § 2 Z 7 VZKG, mit der Geschäftsanschrift XXXX, ua für die Einhaltung der Pflichten des § 17 VZKG durch die X... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.09.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/4 W107 2151963-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2018, Zlen. W107 2151968-1/51E und W107 2151963-1/55E, wurde der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 24.02.2017, Zl. FMA-UL0001.100/0005-LAW/2017, in der Schuldfrage keine Folge gegeben. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe gemäß § 22 Abs. 8 FMABG einheitlich bemessen und mit insgesamt XXXX ) festgesetzt wurde.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 04.09.2018

TE Bvwg Beschluss 2018/9/4 W107 2151968-1

Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2018, Zlen. W107 2151968-1/51E und W107 2151963-1/55E, wurde der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 24.02.2017, Zl. FMA-UL0001.100/0005-LAW/2017, in der Schuldfrage keine Folge gegeben. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe gemäß § 22 Abs. 8 FMABG einheitlich bemessen und mit insgesamt XXXX ) festgesetzt wurde.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 04.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/30 W107 2157143-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF1") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.07.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/30 W107 2157148-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF2") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.07.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/30 W107 2157154-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: "FMA", auch "belangte Behörde") vom 30.03.2017, GZ: XXXX , richtet sich gegen XXXX (im Folgenden: "Beschwerdeführer", auch "BF3") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Sie sind seit XXXX Vorstand der XXXX AG, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX . I. Sie haben in dieser Funktion gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.07.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/30 W148 2162211-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Beschwerde von XXXX richtet sich gegen das Straferkenntnis der FMA vom 21.04.2017, dessen
Spruch: lautet: "Sehr geehrter Herr XXXX! Sie sind seit 01.05.2005 Vorstand der XXXX, eines konzessionierten Kreditinstitutes mit Sitz in XXXX und seit 02.12.2013 als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG für sämtliche Verwaltungsstrafverfahren bestellt. Sie haben in dieser Funktion zu verantworten, dass die XXXX AG... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.04.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/30 W204 2162418-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 16.03.2017, zugestellt am 20.03.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: Ad I.1. und I.2.: § 48 Abs 1 Z 7 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 184/2013, iVm § 18 Z 1 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 124/2005, iVm § 12 Abs ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.04.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/30 W204 2162546-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 22.05.2017, zugestellt am 23.05.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX ! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: Ad I.1. und I.2.: § 48 Abs 1 Z 7 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 184/2013, iVm § 18 Z 1 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 124/2005, iVm § 12 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.04.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2018/4/30 W204 2176774-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Das Straferkenntnis vom 18.09.2017, zugestellt am 21.09.2017, richtet sich gegen XXXX (im Folgenden BF) als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Sehr geehrter Herr XXXX! Tabelle kann nicht abgebildet werden Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: Ad I.1. und I.2.: § 48 Abs 1 Z 7 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 184/2013, iVm § 18 Z 1 BörseG, BGBl Nr. 555/1989 idF BGBl I Nr. 124/2005, iVm § 12 Abs ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.04.2018

Entscheidungen 31-49 von 49

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