Entscheidungen zu § 19 FMABG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/5/29 2002/17/0337

1.1. Der Y AG und der Z AG wurde mit den angefochtenen Bescheiden (jeweils) vom 30. März 2002, die nach Erhebung einer Vorstellung gegen zuvor erlassene Mandatsbescheide ergingen, als Vorauszahlung für das Geschäftsjahr 2002 gemäß § 26 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz - FMABG, BGBl. I Nr. 97/2001, in Verbindung mit § 69a BWG an "Kosten der Bankenaufsicht" ein Betrag in der Höhe von EUR 1,040.227,25 beziehungsweise von EUR 552.433,53 vorgeschrieben. 1.2. Beide Gesellschafte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.2006

RS Vwgh 2006/5/29 2002/17/0337

Index: 3 Finanzrecht Geldrecht Währungsrecht Kreditrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §69a;FMABG 2001 §19;FMABG 2001 §26 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0338
Rechtssatz: Die Aufteilung der Kosten der Bankenaufsicht auf die einzelnen Kostenpflichtigen erfolgt - und zwar auch schon für Vorauszahlungen für ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.2006

RS Vwgh 2006/5/29 2002/17/0337

Index: 3 Finanzrecht Geldrecht Währungsrecht Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: FMABG 2001 §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/17/0338
Rechtssatz: Die Kosten der Finanzmarktaufsicht werden zum Teil vom Bund (§ 19 Abs. 4 FMABG) aufgebracht, zum Teil durch Bewilligungsgebühren (§ 19 Abs. 10 FMABG) und im Übrigen - soweit sie nicht durch sonstige... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.2006

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