Mit Erkenntnis vom 20. Jänner 1993, 90/13/0049 (im folgenden: Vorerkenntnis), hob der Verwaltungsgerichtshof infolge einer ebenfalls vom Beschwerdeführer (der im verwaltungsbehördlichen Verfahren gemäß § 257 BAO seinen Beitritt zur Berufung der Arbeitgeberin erklärt hatte) eingebrachten Beschwerde den Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 1989, Zl. GA 5 - 1862/84 (im folgenden: Vorbescheid), betreffend Haftung für die vom Arbeitslohn des Beschwerdeführers einzubehaltende Lohn... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §257 Abs1;BAO §257 Abs2;BAO §258 Abs2 litb;BAO §78 Abs1;FamLAG 1967 §39;FamLAG 1967 §41 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige hat durch seinen Beitritt zur Berufung die Rechte eines Beitretenden gem § 257 BAO erworben. Dies hat auch grundsätzlich zur Folge, daß er durch den Berufungsbescheid in seinen Rechte... mehr lesen...