Norm: FamLAG §30aFamLAG §30f Abs3 litb
Rechtssatz: Empfänger des Kostenersatzes sind nicht die in § 30 a FamLAG genannten Personen, sondern die Gemeinden oder Schulerhalter auf Grund abgeschlossener Subventionsverträge. Entscheidungstexte 3 Ob 505/95 Entscheidungstext OGH 25.01.1995 3 Ob 505/95 Veröff: SZ 68/13 European Case Law... mehr lesen...
Norm: B - VG Art17B - VG Art116 Abs2JN §1 CIIIFamLAG §30f Abs3 litb
Rechtssatz: Die für die Schülerbeförderung Gemeinden oder Schulerhaltern gewährten Subventionen des Bundes fallen in den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung. Entscheidungstexte 3 Ob 505/95 Entscheidungstext OGH 25.01.1995 3 Ob 505/95 Veröff: SZ 68/13 Europea... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002FamLAG §30f Abs3 litbFamLAG §30 Abs6
Rechtssatz: Schließt eine Gemeinde oder ein Schulerhalter mit einem Verkehrsunternehmen Verträge über die entgeltliche Beförderung von Schülern im Gelegenheitsverkehr ab, liegt keine auf Grund des Gesetzes abzuleitende mittelbare Stellvertretung des Bundes vor. Entscheidungstexte 3 Ob 505/95 Entscheidungstext OGH 25.01.1995 3 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 KFamLAG §30f Abs3 litb
Rechtssatz: Liegen keine gegenteiligen Anhaltspunkte vor, ist nicht anzunehmen, daß sich der Bund zur Gewährung den gesetzlichen Rahmen übersteigender Kostenersätze verpflichten wollte. Leerfahrten sind daher nach dem Inhalt des Subventionsvertrages dann nicht zu ersetzen, wenn im selben Zeitraum bei Direktverträgen nach § 30f Abs 3 lit a FamLAG Kosten der Leerfahrten vom Bund nicht getragen wurden. ... mehr lesen...