Entscheidungen zu § 11 FLAG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/9 90/12/0104

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung der Steigerungsbeträge für die in seinem Haushalt lebenden, aus erster Ehe seiner Gattin stammenden Kinder Andreas und Birgit ab 1. Jänner 1988 gemäß § 4 Abs. 5 Z. 5 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der derzeit geltenden Fassung (GG) ab. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe seine Gesamtaufwendungen für seine Stiefkinder im Jahre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1991

RS Vwgh 1991/7/9 90/12/0104

Index: 61/01 Familienlastenausgleich63/02 Gehaltsgesetz
Norm: FamLAG 1967 §11;FamLAG 1967 §12;FamLAG 1967 §12a;FamLAG 1967 §2;FamLAG 1967 §9b Abs1;GehG 1956 §4 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe stellt wie sich aus § 2 in Verbindung mit § 11, § 12 und § 12a FamLAG ergibt, eine öffentlich-rechtliche Leistung für die (tatsächliche oder überwiegend finanzierte) Pflege eines Kindes dar. Sie gilt nach § 12a FamL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1991

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