1. Sachverhalt: Mit dem Bescheid des Finanzamtes vom 22. Oktober 2003 wurde von der Beschwerdeführerin, die für ihre Tochter Nina, geboren am 23. Juni 1991, vom 1. Jänner 1998 bis 31. Oktober 2003 gewährte Familienbeihilfe im Betrag von EUR 7.824,79 und der in diesem Zeitraum gewährte Kinderabsetzbetrag im Betrag von EUR 3.060,16, insgesamt EUR 10.884,95, gemäß § 26 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 i.V.m. § 33 Abs. 4 Z. 3 lit. a, c EStG 1988 zurückgefordert, weil sie si... mehr lesen...
Index: E1EE3R E0520402010/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag59/04 EU - EWR61/01 Familienlastenausgleich
Norm: 11997E234 EG Art234;31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art4 Abs1 lith;31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art73;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litc;FamLAG 1967 §10 Abs1;FamLAG 1967 §10 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs1;FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs8;FamLAG 1967 §26 Abs1;FamLAG 1967 §2a Abs1;FamLAG 1967 §2a Abs2;FamLA... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte mit Eingabe vom 23. Mai 2002 den Antrag auf Gewährung (erhöhter) Familienbeihilfe ab 1. September 1999 für seinen Sohn. In der Beilage zum Antrag wird ausgeführt, der am 1. Oktober 1975 geborene Sohn sei erheblich behindert (Spätfolge eines Gehirntumors). Die Behinderung betrage 70 %. Mit Bescheid vom 12. Juni 2002 wies das Finanzamt den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe ab dem 1. September 1999 ab. Zur Begrü... mehr lesen...
Index: Familienlastenausgleich61/01 Familienlastenausgleich69/03 Soziale Sicherheit
Norm: FamLAG 1967 §10 Abs1FamLAG 1967 §2 Abs2 zweiter SatzSozVersAbk Türkei 1985 Art32 Abs3
Rechtssatz: Es ist die Sache des Antragstellers, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe nachzuweisen, an ihn dürfen jedoch diesbezüglich keine übertriebenen Forderungen gestellt werden, die mit den Erfordern... mehr lesen...