Norm: EMRK Art8EMRK Art13EMRK Art14StPO §363aStRegG §3 Abs1
Rechtssatz: Ist ein vom EGMR als konventionswidrig festgestellter Zustand zwingende gesetzliche Folge einer (nicht als grundrechtswidrig erkannten) strafgerichtlichen Entscheidung (samt Verfügung), kommt eine Verfahrenserneuerung gemäß § 363a Abs 1 StPO nicht in Betracht. Eine Beseitigung dieses Zustands ist (nur) durch den Gesetzgeber möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EMRK Art8GRC Art21StGB §74 Abs1 Z5StGB §105StGB §107
Rechtssatz: Die Einstellung der Gesellschaft zur Homosexualität hat sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt (Aufhebung der Strafbarkeit homosexueller Handlungen unter Erwachsenen; weitgehend schon erfolgte rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit Ehepaaren – Eingetragene Partnerschafts-G). Der Schutz der Intimsphäre (Art 8 EMRK) erfasst selbstverständlich auc... mehr lesen...