Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste gemeinsam mit seiner Schwägerin und deren vier minderjährigen Kindern unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 21.12.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Im Rahmen seiner Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes am darauffolgenden Tag gab er hinsichtlich seiner Fluchtgründe an, er habe Angst um sein Leben, da seine Heimatstadt Mossul im nordirakische... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 04.04.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er im Rahmen der Erstbefragung am selben Tag damit begründete, dass er den Irak wegen der dortigen Situation verlassen habe. Es herrsche ein religiöser Krieg, Sunniten würden gegen Schiiten kämpfen und die Lage sei sehr gefährlich. Er habe Angst um sein Leben gehabt und hätte sich gezwungen gesehen, sein Land zu verlassen. 2. Am 17.04.2018 wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer zu W240 2239805-1 ist der Vater und die Zweitbeschwerdeführerin zu W240 2239803-1 ist die Mutter der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin zu W240 2239807-1 und der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin zu W240 2239806-1. Alle Beschwerdeführer sind syrische Staatsangehörige. Die Beschwerdeführer reisten am 28.12.2020 in Österreich ein und stellten am 11.01.2021 gegenständliche Anträge auf internationalen Schutz in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer zu W240 2239805-1 ist der Vater und die Zweitbeschwerdeführerin zu W240 2239803-1 ist die Mutter der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin zu W240 2239807-1 und der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin zu W240 2239806-1. Alle Beschwerdeführer sind syrische Staatsangehörige. Die Beschwerdeführer reisten am 28.12.2020 in Österreich ein und stellten am 11.01.2021 gegenständliche Anträge auf internationalen Schutz in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer zu W240 2239805-1 ist der Vater und die Zweitbeschwerdeführerin zu W240 2239803-1 ist die Mutter der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin zu W240 2239807-1 und der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin zu W240 2239806-1. Alle Beschwerdeführer sind syrische Staatsangehörige. Die Beschwerdeführer reisten am 28.12.2020 in Österreich ein und stellten am 11.01.2021 gegenständliche Anträge auf internationalen Schutz in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer zu W240 2239805-1 ist der Vater und die Zweitbeschwerdeführerin zu W240 2239803-1 ist die Mutter der minderjährigen Drittbeschwerdeführerin zu W240 2239807-1 und der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin zu W240 2239806-1. Alle Beschwerdeführer sind syrische Staatsangehörige. Die Beschwerdeführer reisten am 28.12.2020 in Österreich ein und stellten am 11.01.2021 gegenständliche Anträge auf internationalen Schutz in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der leibliche Vater der minderjährigen Zweitbeschwerdeführerin (BF2). Der BF1 stellte für sich und seine Tochter am 20.07.2020, die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Die BF stellten laut Auskunft der griechischen Behörden vom 22.09.2020 in Griechenland am 19.12.2019 Anträge auf internationalen Schutz, die am 08.04.2020 positiv erledigt wurden. Der BF1 gaben vor dem B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Erstbeschwerdeführer (BF1) ist der leibliche Vater der minderjährigen Zweitbeschwerdeführerin (BF2). Der BF1 stellte für sich und seine Tochter am 20.07.2020, die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Die BF stellten laut Auskunft der griechischen Behörden vom 22.09.2020 in Griechenland am 19.12.2019 Anträge auf internationalen Schutz, die am 08.04.2020 positiv erledigt wurden. Der BF1 gaben vor dem B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich diese nach Griechenland zurückzubegeben hätten. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurden gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen die Beschwerdeführer die Außerlandesbringung angeordnet und festgestell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich diese nach Griechenland zurückzubegeben hätten. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurden gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen die Beschwerdeführer die Außerlandesbringung angeordnet und festgestell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich diese nach Griechenland zurückzubegeben hätten. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurden gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen die Beschwerdeführer die Außerlandesbringung angeordnet und festgestell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich diese nach Griechenland zurückzubegeben hätten. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurden gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen die Beschwerdeführer die Außerlandesbringung angeordnet und festgestell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den angefochtenen Bescheiden wurden I. die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz gemäß § 4a AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass sich diese nach Griechenland zurückzubegeben hätten. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wurden gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (II.) und gemäß § 61 Abs 1 Z 1 FPG idgF gegen die Beschwerdeführer die Außerlandesbringung angeordnet und festgestell... mehr lesen...