Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) verbüßt seit XXXX .07.2022 die gegen ihn wegen des Verbrechens der Vergewaltigung (§ 201 Abs 1 StGB) verhängte zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe. Der Beschwerdeführer (BF) verbüßt seit römisch 40 .07.2022 die gegen ihn wegen des Verbrechens der Vergewaltigung (Paragraph 201, Absatz eins, StGB) verhängte zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und As... mehr lesen...