TE Bvwg Erkenntnis 2025/4/4 I416 2299928-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 04.04.2025
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten