Norm: EMRK Art8EMRK Art13EMRK Art14StPO §363aStRegG §3 Abs1
Rechtssatz: Ist ein vom EGMR als konventionswidrig festgestellter Zustand zwingende gesetzliche Folge einer (nicht als grundrechtswidrig erkannten) strafgerichtlichen Entscheidung (samt Verfügung), kommt eine Verfahrenserneuerung gemäß § 363a Abs 1 StPO nicht in Betracht. Eine Beseitigung dieses Zustands ist (nur) durch den Gesetzgeber möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EMRK Art141.ZPMRK Art1
Rechtssatz: In Bezug auf allgemeine Maßnahmen der Wirtschafts- oder Sozialpolitik wird den Staaten in der Regel ein weiter Ermessensspielraum zugestanden. Zeman gegen Österreich Entscheidungstexte Bsw 23960/02 Entscheidungstext AUSL EGMR 29.06.2006 Bsw 23960/02 Bem: Zeman gegen Österreich (T1a)Veröff: NL 2006,152 ... mehr lesen...