Der Beschwerdeführer wurde ursprünglich mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 30. Jänner 1996 wegen der Ankündigung eines behördlich nicht bewilligten Räumungsverkaufes in der Filiale in X. gemäß § 33 f UWG bestraft. Dieses Straferkenntnis war durch den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für das Land Steiermark vom 26. März 1996 infolge örtlicher Unzuständigkeit ersatzlos behoben worden. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof a... mehr lesen...
Index: 26/01 Wettbewerbsrecht
Norm: UWG 1984 §33a Abs1;UWG 1984 §33a Abs2;
Rechtssatz: Die sogenannten Abschnittschlußverkäufe (Räumungsverkäufe) sind dadurch gekennzeichnet, daß sie um die Wende zweier Verbrauchsabschnitte stattfinden. Ihr Zweck liegt darin, den Kaufleuten das Abstoßen ihrer Restbestände - insbesondere bei typischen Saisonartikeln und Modeartikeln - zu ermöglichen. Sie dienen daher der Bereinigun... mehr lesen...