Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Beim Begehungsdelikt des Feilhaltens einer falsch bezeichneten oder nicht entsprechend gekennzeichneten Ware ist Tatort jener Ort, wo die Ware in Verkehr gesetzt bzw gewerbsmäßig feilgehalten worden ist. Dies deshalb, weil nicht das Unterlassen der Kennzeichnung, sondern erst das Inverkehrbr... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz in Verbindung mit durch die Berufungsbehörde ergänzend durchgeführten Erhebungen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 01.08.1997 waren über Frau Janet K wegen Übertretung des § 4 Abs 1 der Spielzeugkennzeichnungsverordnung 1994, BGBl. Nr. 1029, auf Rechts... mehr lesen...
Rechtssatz: Untersuchungskosten können nicht auf die Rechtsgrundlage des § 45 Abs 2 LMG gestützt werden, wenn ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht nach der Spielzeugkennzeichnungsverordnung BGBl. 1029/1994 vorliegt. So sind Verstöße gegen Bestimmungen dieser Verordnung als Übertretungen des UWG zu bestrafen, da diese Verordnung aufgrund des § 32 UWG erlassen wurde, und nicht aufgrund des § 29 LMG wie die Spielzeugverordnung BGBl. 823/1994. So hat die Spielzeugverordnung einen andere... mehr lesen...
Im Spruchteil c) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde Herrn G P vorgeworfen, es als zur Vertretung der N GmbH nach außen Berufener (§9 VStG) zu verantworten zu haben, daß laut dienstlicher Wahrnehmung von Organen des Magistrates der Stadt xx vom 12.11.1990 im Lager der genannten Gesellschaft in xx, Ggasse das kosmetische Mittel "Urstoff-Zahnpasta" durch Importieren und Lagern in Verkehr gebracht wurde, wobei nicht das vorgeschriebene Kennzeichenselement (§3 Abs3 Z2) der Verordnung... mehr lesen...