Norm: UWG §25 Abs7ZPO §505 Abs4
Rechtssatz: Die Urteilsveröffentlichung ist nach § 25 Abs 7 UWG nur aufgrund eines rechtskräftigen Urteils (oder eines anderen vollstreckbaren Exekutionstitels) vorzunehmen. Solange ein Urteil bloß vollsteckbar ist (etwa weil die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision offen steht), kann die Veröffentlichung nicht erzwungen werden. Entscheidungstexte 1 R 4/22y... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein deutsches Unternehmen. Sie ist mit Priorität 7. 12. 1979 Inhaberin der international registrierten und auch in Österreich geschützten Wortmarke IR 456092 "BOSS", eingetragen für Waren der Klasse 25 (Bekleidung). Unter dieser Marke vertreibt die Klägerin seit vielen Jahren - in Österreich seit 1970 - Herrenbekleidung und seit dem Jahr 2000 auch Damenbekleidung. Die Klägerin hat Markenlizenzen für Parfum, Brillen, Strickwaren, Krawatten, Unte... mehr lesen...
Norm: MSchG §55PatG 1970 §149UWG §25 Abs7
Rechtssatz: § 25 Abs 7 UWG ist auf Urteilsveröffentlichung im Inernet analog anwendbar. Der Betreiber der Website ist verpflichtet, die Urteilsveröffentlichungen ohne unnötigen Aufschub vorzunehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 174/02w Entscheidungstext OGH 15.10.2002 4 Ob 174/02w Veröff: SZ 2002/134 4... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs7
Rechtssatz: § 25 Abs 7 UWG sieht die Pflicht des Medienunternehmens vor, Urteile auf Grund vollstreckbarer Exekutionstitel zu veröffentlichen; damit wird dem Medieninhaber in den Fällen, in denen eine zur Urteilsveröffentlichung ermächtigte Partei an ihn herantritt, ein Kontrahierungszwang auferlegt. Entscheidungstexte 4 Ob 10/91 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 4... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs7
Rechtssatz: § 25 Abs 7 UWG sieht eine Verpflichtung des Auftraggebers, Vorauszahlung oder Sicherstellung des Einschaltentgeltes anzubieten, nicht vor. Entscheidungstexte 4 Ob 10/91 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 4 Ob 10/91 Veröff: SZ 64/16 = MR 1991,244 = ÖBl 1991,117 = RdW 1991,265 = ecolex 1991,403 Euro... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs7
Rechtssatz: Diese Bestimmung bezieht sich auf alle Veröffentlichungsansprüche nach § 25 UWG, also auch auf den Fall des § 25 Abs 3 UWG. Im Hinblick auf diese lex specialis braucht § 46 Abs 1 Z 2 MedG nicht herangezogen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 10/91 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 4 Ob 10/91 Veröff: SZ 64/16 = ecolex 1991,403 = ÖBl 1991,117 = MR ... mehr lesen...