Norm
UWG §25 Abs7Rechtssatz
§ 25 Abs 7 UWG sieht die Pflicht des Medienunternehmens vor, Urteile auf Grund vollstreckbarer Exekutionstitel zu veröffentlichen; damit wird dem Medieninhaber in den Fällen, in denen eine zur Urteilsveröffentlichung ermächtigte Partei an ihn herantritt, ein Kontrahierungszwang auferlegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0079975Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.08.2018