Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.05.2016 Norm: §18 BStMG §21 BStMG
Rechtssatz: * Weder dem § 21 Z. 3 BStMG noch dem § 18 Abs. 2 BStMG ist zu entnehmen, innerhalb welchen zeitlichen Intervalles der Aufforderung eines Mautaufsichtsorganes zum Anhalten des KFZ entsprochen werden muss. Objektiv und praxisnah betrachtet wird man in der Regel von einem kurzen, bloß wenige Sekunden dauernden zeitlichen Naheverh... mehr lesen...