Index: Wege- und Straßenrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §17BStG 1971 §20BStG 1971 §4 Abs1 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0683/78
Rechtssatz: Besteht ein einheitliches Straßenbauvorhaben zum Teil aus einer Umlegung und zum Teil einer sonstigen Umgestaltung (Verbreiterung) einer bestehenden Bundesstraße - wobei als Umlegung eine baulich... mehr lesen...