Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Celal I***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen „jeweils“ nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB idF BGBl I 1998/153 (1./a./ und b./) sowie des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Danach hat er außer dem Fall des § 206 StGB geschlechtliche Handlungen an einer unmündigen Person vorgenommen, und zwar 1) zwischen Anfang 2003 und Dezember 2005 in B***** an ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bernt R***** aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen der Verbrechen des Mordes nach §§ 15, 75 StGB (I) und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter und dritter Fall StGB (II) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Danach hat er am 14. Dezember 2009 in Bregenz I) Hans G***** durch Zustechen mit einem Messer vorsätzlich zu töten versucht, was zwölf Stich- und Schnittverletzungen an Bauch, Brustkorb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch einer Mitangeklagten enthaltenden - Urteil wurde Andreas G***** des Verbrechens des Suchtgifthandels als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, § 28a Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 4 Z 3 SMG, § 15 StGB (I./) schuldig erkannt. Danach hat er vom Winter 2006/2007 bis Mitte März 2007 in H***** und anderen Orten I./ den abgesondert verfolgten Walter A***** durch Anwerben als Lkw-Lenker und Organisa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter P***** von der Anklage freigesprochen (§ 259 Z 3 StPO), er habe I/ zwischen Ende 1997 und Juni 1998 in F***** eine unmündige Person, nämlich die am 17. März 1992 geborene Bianca P*****, „auf andere Weise als durch Beischlaf mehrfach zur Unzucht missbraucht“, indem er sie am Vaginalbereich abgriff und sie veranlasste, mit ihrer Hand seinen Penis zu umfassen, wobei die Taten eine schwere Körperverletzung zur Folge hatten, nämlich eine p... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vedran J***** der Verbrechen des schweren und durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1 und Z 4, 129 Z 1, 130 erster Fall, 15 StGB (I) und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB (II) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (III), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (IV), des betrüger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter S***** wegen Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl 1974/60 (A) sowie des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (B) und wegen Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er „in Wien und Mönichkirchen A. in der Zeit zwischen 1995 bis 30. September 1998 eine unmündige Person auf andere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Stadt ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 716, Grundbuch 81113 Innsbruck. Deren Gutsbestand umfasst ua das Grundstück 1042, das in der Altstadt von Innsbruck liegt und als „Hofgasse" bezeichnet wird. Bei der Grundfläche handelt es sich um öffentliches Gut. Der Beklagte betreibt in Innsbruck, Hofgasse *****, seit 1. 4. 1996 ein Souvenirgeschäft. Vor seinem Geschäft hat er einen Warenverkaufsständer in Verwendung, für den er bereits im Juni 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Stadtgemeinde ist Eigentümerin der „Hofgasse" in der Altstadt von Innsbruck. Bei der Grundfläche handelt es sich um öffentliches Gut. Der Erstbeklagte betreibt seit 1975 in der Hofgasse ein Souvenirgeschäft. Schon seit 1983 stellte er vor seinem Geschäft einen Warenverkaufsständer mit einem Sockelmaß von 65 x 65 cm auf. Mit Bescheid der Magistratsabteilung II - Amt für Straßen- und Verkehrsrecht vom 28. 11. 2002 wurde dem Erstbeklagten die verwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Marktgemeinde ist Eigentümerin des Grundstückes 1203/4 KG Arnoldstein, das in der Natur eine Gemeindestraße mit der Bezeichnung "Nußallee" darstellt und von Norden kommend in die Bundesstraße B 83 einmündet. Der Bürgermeister der klagenden Partei bewilligte der beklagten Partei auf deren Antrag mit Bescheid vom 28.Jänner 1958 die Sonderbenützung einer Teilfläche des Grundstückes 1203/4 im Ausmaß von etwa 100 m2 "als Zufahrt zur Tankstelle und als ... mehr lesen...
Norm: BStG §28Krnt StrG §55
Rechtssatz: Die erteilte Sonderbenützung von Straßengrund kann jedenfalls dann, wenn es um die wirtschaftliche Existenz des Benützungsberechtigten oder doch um die Vernichtung beträchtlicher Vermögenswerte geht, nur aus einem wichtigen Grund widerrufen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 544/89 Entscheidungstext OGH 01.03.1989 1 Ob 544/89 Veröff: SZ 62/34 =... mehr lesen...
Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. 10. 1969 wurden gemäß § 15 Abs. 1 BStG 1948 aus verschiedenen im Eigentum der Erstbeklagten zur Hälfte, der Zweitbeklagten und der Felicitas H je zu einem Viertel stehenden Liegenschaften Grundstücksteile zur Errichtung der Stockerau-Kremser Bundesstraße in Anspruch genommen. Die von der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, an die Liegenschaftseigentümer gemäß § 15 Abs. 2 BStG 1948 zu leistende Entschä... mehr lesen...