Norm
BStG §28Rechtssatz
Die erteilte Sonderbenützung von Straßengrund kann jedenfalls dann, wenn es um die wirtschaftliche Existenz des Benützungsberechtigten oder doch um die Vernichtung beträchtlicher Vermögenswerte geht, nur aus einem wichtigen Grund widerrufen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0053816Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.07.2017