Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 29.08.2017 Norm: ALSAG 1989 §16 Abs1ALSAG 1989 §16 Abs2ALSAG 1989 §17 Abs4ALSAG 1989 §18ALSAG 1989 §19 Abs1BStG 1971 §19BStG 1971 §20
Rechtssatz: § 16 Abs. 1 AlSAG enthält keine Bestimmung des Inhalts, dass in dem Bescheid, mit dem gegenüber Liegenschaftseigentümern Duldungspflichten ausgesprochen werden, auch über die Heranziehung Dritter abgesprochen wird. Die Heranziehung ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 29.08.2017 Norm: ALSAG 1989 §16 Abs1ALSAG 1989 §16 Abs2ALSAG 1989 §17 Abs4ALSAG 1989 §18ALSAG 1989 §19 Abs1BStG 1971 §19BStG 1971 §20
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 19 Abs. 1 AlSAG sind nur jene Schäden im Entschädigungsverfahren zuzusprechen, welche durch Maßnahmen zum Aufsuchen, Untersuchen, Sichern und Sanieren von Verdachtsflächen und Altlasten entstanden... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 29.08.2017 Norm: ALSAG 1989 §16 Abs1ALSAG 1989 §16 Abs2ALSAG 1989 §17 Abs4ALSAG 1989 §18ALSAG 1989 §19 Abs1BStG 1971 §19BStG 1971 §20
Rechtssatz: § 20 Abs. 2 BStG 1971 legt fest, dass der Enteignungsbescheid (der Bescheid nach Abs. 1 ist per se nicht als solcher zu werten, da er bloß eine Entschädigung festlegt, aber keine Enteignung ausspricht) auch eine Bestimmung über die... mehr lesen...