Mit Bescheid der belangten Behörde vom 7. Mai 2002 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft unter Berufung auf die §§ 69 und 78 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2002 (AMG), die Berechtigung zur Herstellung, Kontrolle und für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln an den Standorten W, Gstraße x und W, Bstraße y, entzogen. Nach der Begründung: sei die beschwerdeführende Gesellschaft im Jahre 2001 dreimal einer Betriebsprüfung gemä... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §3;AMG 1983 §4;AMG 1983 §69 Abs1 Z1;AMG 1983 §78;AVG §56;
Rechtssatz: Dass eine Arzneispezialität zur Zeit der Erlassung des angefochtenen Bescheides (mit dem der Beschwerdeführerin gemäß den §§ 69 und 78 AMG die Berechtigung zur Herstellung, Kontrolle und für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln entzogen wurde) schon "eingestellt" gewe... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §3;AMG 1983 §4;AMG 1983 §69 Abs1 Z1;AMG 1983 §78;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführerin wurde mit dem angefochtenen Bescheid gemäß den §§ 69 und 78 AMG die Berechtigung zur Herstellung, Kontrolle und für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln entzogen. Es trifft nicht zu, dass die bei der Betriebsprüfung hinter den übrigen zu entsorgenden Produkten in einem nicht zur... mehr lesen...