Entscheidungen zu § 58 AMG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2004/2/10 4Ob10/04f

Begründung: Die Streitteile sind österreichische Unternehmen, die Arzneispezialitäten erzeugen und vertreiben. Die Klägerin vertreibt in Österreich unter anderem P***** 20 mg-Filmtabletten, die unter Verwendung des Wirkstoffes Citalopram Hydrobromid hergestellt werden und seit 1. 4. 2003 kassenfrei sind. Die Beklagte ist Zulassungsinhaber des auf demselben Wirkstoff beruhenden Arzneimittels C***** 20 mg-Filmtabletten, das voraussichtlich erst mit 1. 7. 2003 kassenfrei erhältlich s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.02.2004

RS OGH 2004/2/10 4Ob10/04f

Norm: AMG §55AMG §58UWG §1 D1gEG-RL 2001/83/EG - Richtlinie Gemeinschaftskodex Humanarzneimittel 32001L0083
Rechtssatz: Werbung, die über die Angaben von Produkteigenschaften und Produktwirkungen hinausgeht, insbesondere absatzfördernde (Preis-)Werbung, aus Anlass der zulässigen Abgabe von Gratismustern ist nicht verboten. Dies steht auch im Einklang mit der gemeinschaftsrechtlichen Gesetzeslage. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

RS OGH 2004/2/10 4Ob10/04f

Norm: AMG §58
Rechtssatz: Die mengenmäßige Beschränkung der Abgabe von unverkäuflichen Ärztemustern soll verhindern, dass der für den Zweck der Einführung und Erprobung neu auf dem Markt befindlicher Arzneimittel angemessene Umfang der Abgabe überschritten wird. Entscheidungstexte 4 Ob 10/04f Entscheidungstext OGH 10.02.2004 4 Ob 10/04f ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

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