Norm
AMG §58Rechtssatz
Die mengenmäßige Beschränkung der Abgabe von unverkäuflichen Ärztemustern soll verhindern, dass der für den Zweck der Einführung und Erprobung neu auf dem Markt befindlicher Arzneimittel angemessene Umfang der Abgabe überschritten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118594Dokumentnummer
JJR_20040210_OGH0002_0040OB00010_04F0000_001