RS OGH 2004/2/10 4Ob10/04f

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Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

AMG §58

Rechtssatz

Die mengenmäßige Beschränkung der Abgabe von unverkäuflichen Ärztemustern soll verhindern, dass der für den Zweck der Einführung und Erprobung neu auf dem Markt befindlicher Arzneimittel angemessene Umfang der Abgabe überschritten wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118594

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0040OB00010_04F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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