Entscheidungen zu § 57 Abs. 4 AMG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Vwgh 1988/11/25 88/18/0316

Index: 50/01 Gewerbeordnung82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §57 Abs4;AMG 1983 §83 Z6;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs2;
Rechtssatz: Die Verantwortlichkeit des gewerbebehördlich bestellten Verantwortlichen ist auf den durch § 39 Abs 1 GewO und § 370 Abs 2 GewO abgesteckten Rahmen beschränkt, sodass der gewerberechtliche Geschäftsführer für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften, nicht ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1988

RS Vwgh 1988/11/25 88/18/0316

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §57 Abs4;AMG 1983 §83 Z6;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG nicht vorliegen, weil nicht von einem geringfügigen Verschulden die Rede sein kann, wenn man davon ausgeht, dass sich der Besch als für den Verkauf Verantwortliche - offensichtlich - nicht mit der gebot... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1988

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