Mit Schriftsatz vom 26. August 1987 beantragte die Beschwerdeführerin die Errichtungsbewilligung für eine private Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums mit dem Standort Wien, X-Gasse 1. Es handle sich um ein selbständiges Ambulatorium für biopharmazeutische und pharmakokinetische Untersuchungen. Des Näheren wurden diese Untersuchungen wie folgt beschrieben: "Die auf ärztliche Verschreibung in den Apotheken abgegebenen Arzneimittel unterliegen der Reg... mehr lesen...
Index: L94409 Krankenanstalt Spital Wien82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §2 Abs11;AMG 1983 §28;AMG 1983 §42;KAG Wr 1987 §1 Abs1 lita;
Rechtssatz: Klinische Prüfungen von Arzneimitteln können auch in Krankenanstalten durchgeführt werden, wobei es keinen einsehbaren Grund gibt, die im AMG vorgesehene klinische Prüfung von Arzneimitteln in Krankenanstalten auf solche Anstalten zu beschränken, die außerdem ... mehr lesen...
Index: L94409 Krankenanstalt Spital Wien82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §2 Z11;AMG 1983 §28;AMG 1983 §42 idF 1988/748;KAG Wr 1987 §1 Abs1 lita;KAG Wr 1987 §2 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Ein Ambulatorium für biopharmazeutische und pharmakokinetische Untersuchungen, in welchem Bioäquivalenzprüfungen von Arzneimitteln am Menschen durchgeführt werden, kann dem Krankenanstaltenbegriff gem § 1 Abs 1 lit a Wr KAG 19... mehr lesen...