Norm: AMG §2 Abs15
Rechtssatz: Unter "Eigengebrauch" im Sinne des § 2 Abs 15 AMG kann nur die unentgeltliche Abgabe an (zB) Mitarbeiter verstanden werden; die - wenn auch durch ein Pauschalentgelt für mehrere Leistungen abgegoltene - entgeltliche Abgabe ist kein Eigengebrauch. Entscheidungstexte 4 Ob 2374/96p Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2374/96p ... mehr lesen...
Norm: AMG §2 Abs1AMG §2 Abs15
Rechtssatz: Ebensowenig wie Krankenanstalten ohne eigene Anstaltsapotheke Arzneimittel für den "Eigengebrauch" beziehen und daher "Anwender" sind, trifft dies für Krankenanstalten mit Anstaltsapotheke zu. Auch sie beziehen Arzneimittel nicht für den "Eigengebrauch", sondern für den Gebrauch ihrer Patienten. Entscheidungstexte 4 Ob 2374/96p Entscheidungstext ... mehr lesen...