Norm
AMG §2 Abs15Rechtssatz
Unter "Eigengebrauch" im Sinne des § 2 Abs 15 AMG kann nur die unentgeltliche Abgabe an (zB) Mitarbeiter verstanden werden; die - wenn auch durch ein Pauschalentgelt für mehrere Leistungen abgegoltene - entgeltliche Abgabe ist kein Eigengebrauch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106214Dokumentnummer
JJR_19961217_OGH0002_0040OB02374_96P0000_002