Entscheidungen zu § 12 AMG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/28 92/10/0017

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Juli 1988 in W, die gemäß § 11 des Arzneimittelgesetzes der Zulassung unterliegende Arzneispezialität "Ukrain" "ohne Zulassung im Inland abgegeben" und dadurch gegen § 84 Z. 5 des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, verstoßen. Über den Beschwerdeführer wurde deshalb eine Geldstrafe von S 5.000,-- verhängt (Ersatzfreiheitsstrafe f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.1992

RS Vwgh 1992/2/28 92/10/0017

Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §11;AMG 1983 §12 Z2;AMG 1983 §84 Z5;
Rechtssatz: Bei Vorliegen einer Bescheinigung gemäß § 12 Z 2 ArzneitmittelG ist eine Verwaltungsübertretung nach § 84 Z 5 leg cit ausgeschlossen. Das ergibt sich aus der Zusammenschau dieser beiden Bestimmungen mit § 11. Denn wenn es nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 12 Z 2 für die Abgabe einer gemäß § 11 der Zulassu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1992

RS Vwgh 1992/2/28 92/10/0017

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §12 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: "Bescheinigen" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, etwas schriftlich bestätigen. Eine Bescheinigung iSd § 12 Z 2 ArzneimittelG ist somit ein Schriftstück, das von einem zur Berufsausübung im Inland berechtigten Arzt oder Tierarzt stammt und in dem dieser das Vorliegen der in dieser Gesetzesstelle... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.1992

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