Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (nachfolgend kurz: BF) wurde am 01.02.2012 für tauglich befunden. Mit Bescheid vom 13.03.2014 stellte die Zivildienstserviceagentur aufgrund der mängelfreien Zivildiensterklärung den Eintritt der Zivildienstpflicht des BF mit 03.03.2014 fest. Mit Bescheid vom 15.01.2019 (dem BF zugestellt am 23.01.2019) wurde der BF einer näher genannten Einrichtung zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes für den Zeitraum 01.04.2019 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) - dessen Tauglichkeit zum Wehrdienst erstmals am 29.07.2011 festgestellt wurde - brachte am 15.12.2012 (Postaufgabedatum) eine mängelfreie Zivildiensterklärung ein. 2. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (ZISA) vom 03.01.2012 wurde der Eintritt seiner Zivildienstpflicht rückwirkend mit 15.12.2011 rechtskräftig festgestellt. 3. Am 03.04.2019 brachte der BF - nachdem er mit Bescheid vom 19.03.2019 einer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 13.11.2018 beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes nach § 26 Abs. 1 Z 2 Wehrgesetz 2001 (WG 2001). Begründend führte er zusammengefasst aus, dass sein Arbeitgeber ihm schriftlich mitgeteilt habe, aufgrund des hohen Arbeitsanfalls keinen Urlaub bzw. Abwesenheit von Dezember 2018 bis März 2019 zu genehmigen. Auch gab er an, er besitze einen Hund, der seiner Betreuun... mehr lesen...