Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §18 Abs1;AMFG §18 Abs2 litc;B-VG Art140 Abs1;StGG Art6;
Rechtssatz: § 18 Abs 2 lit c AMFG dient nicht nur dem Konkurrenzschutz, sondern in erster Linie dem öffentlichen Interesse, Arbeitsvermittlungen grundsätzlich unentgeltlich zu gestalten und auf diese Weise den Arbeitsmarkt zu fördern. ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §18 Abs1;AMFG §18 Abs2;StGG Art6;
Rechtssatz: § 18 Abs 2 AMFG greift in das verfassungsgesetzliche Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit ein. Nach der Judikatur des VfGH (Hinweis E 23.6.1986, VfSlg 10932/1986) verletzen gesetzliche, die Erwerbsausübungsfreiheit beschränkende Regelungen nur dann nicht dieses verfassungsgesetzlich ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §15 Abs1;AMFG §18 Abs1;AMFG §18 Abs2 litb;
Rechtssatz: Die Auffassung der belangten Behörde, wonach der private Arbeitsvermittler den Beruf, den er zu vermitteln beabsichtigt, gleichsam selbst ausüben können müsse, ist im Gesetz nicht gedeckt. Aus der auf Grund Abs 2 gegebenen Anwendbarkeit des § 15 Abs 1 AMFG ergibt sich, dass die fachliche Ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMFG §18 Abs1 lite;VwRallg;
Rechtssatz: Der iZm der Arbeitsvermittlung verwendete Begriff "Musiker" ist primär an Hand arbeitsrechtlicher Rechtsvorschriften auszulegen. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch zählt der Diskjockey jedenfalls nicht zu den Musikern (Hinweis E 17.5.1972, 2107/71 VwSlg 8236 A/1972, E 22.10.1975... mehr lesen...