Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 4. Oktober 2012 wurde der Beschwerdeführer zweier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) für schuldig erkannt. Zur Zustellung dieses Straferkenntnisses erfolgte zunächst an die Adresse des Beschwerdeführers in Höchst, Vorarlberg ein Zustellversuch am 11. Oktober 2012, der jedoch erfolglos blieb. In weiterer Folge wurde das Schriftstück hinterlegt, wobei der Beginn der Abholfrist mit 12. Oktober 2012 angegebe... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer beantragte mit "Mehrfachantrag Flächen 2005" die Zuerkennung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Jahr 2005. Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich II der AMA vom 11. Oktober 2006 wurde dieser Antrag abgewiesen. 1.2. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. In dieser Berufung, die am 30. Oktober 2006 zur Post gegeben wurde, führte er aus, den Bescheid am 13. Oktober 2006 erhalten zu haben. 1.3. Über Vorhalt der belangten Behö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §26 Abs1;
Rechtssatz: § 26 Abs. 1 Zustellgesetz muss nicht zwingend auch als den Zeitpunkt der Zustellung regelnd verstanden werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2008:2007170202.X01 Im RIS seit 27.08.2008 Zuletzt aktualisiert am 01.01.2009 mehr lesen...