IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am **.**.****, wohnhaft Adresse 1, Z, vom 18.01.2020 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 23.10.2019, ***, betreffend eine Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, dass bekämpfte Straferkenntnis behoben und das Verfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Rev... mehr lesen...