IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 2. August 2021, Zl. ***, betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen diese Ents... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 2. August 2021, Zl. ***, betreffend Zurückweisung des Rechtsmittels gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 14. Juni 2021, Zl. ***, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerde des Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 9. August 2021, Zl. ***, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 VwGVG Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben. 2. Gegen diese Entscheidung ... mehr lesen...