Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See den von *** als Sachwalter für Frau *** eingebrachten Einspruch gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 03 01 2005, Zl 300-11728-2004, wegen verspäteter Einbringung, zurück. In seiner rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung brachte der Sachwalter *** vor, dass er sich auf Grund der Advent- und Weihnachtstage mit dem Einspruch verspätet habe. Diese Tage seien für... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 Zustellgesetz, der nach der bisherigen - auch weiterhin mangels diesbezüglich relevanter gesetzlichen Änderungen - anwendbaren Judikatur auch auf Fälle einer gesetzlichen Vertretung anzuwenden ist (vgl die in Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, Band I, 2 Aufl, § 9 ZustG, E 1, enthaltenen Judikaturhinweise), hätte die Bezirkshauptmannschaft als Empfänger der Postsendung den Sachwalter der Berufungswerberin zu bezeichnen gehabt. Dies erfolgte jedoch ni... mehr lesen...