Begründung: Mit ihrer am 15. Juli 2004 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei, die damals beklagte Gesellschaft mit beschränkter Haftung - die spätere Gemeinschuldnerin - schuldig zu erkennen, in die Ausfolgung eines bei Gericht gemäß § 1425 ABGB erlegten Geldbetrags einzuwilligen. Nach der Aktenlage erfolgte die Zustellung der Klage am 19. August 2004 durch Hinterlegung, nachdem zwei Zustellversuche an der in der Klage angegebenen Adresse erfolglos geblieben w... mehr lesen...
Norm: ZustG 2004 §2 Abs5
Rechtssatz: Da die Abgabestellen in keiner Rangordnung stehen, kann die klagende Partei eine davon auswählen. Entscheidungstexte 1 Ob 49/07y Entscheidungstext OGH 05.06.2007 1 Ob 49/07y Beisatz: Hier: Arbeitsplatz des Geschäftsführers einer GmbH, der von ihrem Sitz abweicht. (T1) 10 Ob 69/15t Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Am 23.6.1997 erließ das Erstgericht einen Zahlungsbefehl im Sinne des Klagebegehrens. Dieser Zahlungsbefehl wurde der beklagten Partei, einer GmbH, nicht zugestellt, da diese laut Bericht des Postzustellers verzogen ist. Am 9.7.1997 beantragte der Kläger die neuerliche Zustellung des Zahlungsbefehles an der bisherigen Anschrift der beklagten Partei und begründete dies damit, die beklagte Partei habe gegen ihre Verpflichtung, jede Änderung ihrer Anschrift im Firmenbuc... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegen die Beklagte "zu Handen Herrn ***** S*****, G*****, Naglergasse 44", gerichteten Drittschuldnerklage begehrt die Klägerin die Zahlung eines Betrages von S 27.981,13 sA, da die Beklagte weder eine Drittschuldneräußerung erstattet noch Überweisungen vom Lohn ihrer Arbeitnehmerin H***** T***** vorgenommen habe. Der vom Erstgericht erlassene Zahlungsbefehl wurde der Beklagten "zu Handen ***** S*****, G*****, Naglergasse 44", am 29. August 1990 durch Hinterlegun... mehr lesen...
Begründung: Die von der Klägerin auf Zahlung von S 172.500 in Anspruch genommene Beklagte ist eine Kapitalgesellschaft nach liechtensteinischem Recht; sie hat ihren Verwaltungssitz in Vaduz und wird ausschließlich von den dort ansässigen Verwaltungsräten Dr.Egmond F***, Bankdirektor, Vaduz, Herrengasse 12 und Roma F***, Schaan, Bahnhofstraße 65, vertreten (Beilage E in 7 Cga 1345/87). Die Klägerin beantragte Zustellung der Klage unter der Anschrift der Firma I*** GesmbH, Wien 17, ... mehr lesen...
Norm: ZustG §4ZustG §13 Abs3ZustG 2004 §2 Abs5
Rechtssatz: Die Regelung des § 13 Abs 3 ZustG geht der Regelung des § 4 ZustG insofern voraus, als jene überhaupt erst festlegt, wer bei juristischen Personen formeller Empfänger, also die physische Person ist, für die das Schriftstück bestimmt ist. Die Bestimmung des § 4 ZustG bestimmt hingegen, an welchen Orten an den damit festgelegten Zustellungsempfänger zugestellt werden darf. Erst der "Empfä... mehr lesen...