Norm
ZustG §4Rechtssatz
Die Regelung des § 13 Abs 3 ZustG geht der Regelung des § 4 ZustG insofern voraus, als jene überhaupt erst festlegt, wer bei juristischen Personen formeller Empfänger, also die physische Person ist, für die das Schriftstück bestimmt ist. Die Bestimmung des § 4 ZustG bestimmt hingegen, an welchen Orten an den damit festgelegten Zustellungsempfänger zugestellt werden darf. Erst der "Empfänger" bestimmt die in Betracht kommenden Abgabenstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083681Dokumentnummer
JJR_19900404_OGH0002_009OBA00088_9000000_001