Rechtssatz: Wenn nach begründeter Abwesenheit von der Abgabestelle - hier Urlaub - der Betroffene noch innerhalb der Abholfrist zur Abgabestelle zurückkehrt, beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist gegen die Strafverfügung mit dem der Rückkehr folgenden Tag zu laufen. mehr lesen...