Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.01.2022 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGVG 2014 §33ZustG §5ZustG §16
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schadet die Fehlbezeichnung des Adressaten (oder seine nicht eindeutige Bezeichnung) nur dann, wenn ein Empfänger, auf den die tatsächliche Bezeichnung passt, auch wirklich existiert und daher eine Verwechslungsfähi... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seine Richterin Mag.a Hillisch über die Beschwerde von A. B. gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 20.10.2021, Zl. MA 63-.../2021, sowie über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 33 VwGVG den BESCHLUSS: I. Die Beschwerde wird gemäß § 7 Abs. 4 i.V.m. § 31 VwGVG als verspätet zurückgewiesen. II. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 33 Abs. 1 VwGVG abgewiesen. III.... mehr lesen...